Quantcast die razzia vom 1943 in Lyon
fr - en - de

Lyon, 1943


Die Razzia vom Februar 1943 in Lyon

© Laurence Prempain
Dieser Artikel stammt aus der Dissertation von Laurence Prempain, die derzeit von ihr verfasst wird: Die Polen und Polinnen in Lyon 1935-1945, Universität von Lyon, unter Betreuung von Laurent Douzou.

Die Razzia im Februar 1943 in Lyon steht mit einer großangelegten Operation in Zusammenhang. Sie wird von der Vichy-Regierung vorbereitet und organisiert und ist die Antwort auf den Befehl der deutschen Verwaltung, die die Festnahme von 2000 ausländischen Juden als Vergeltung für ein Attentat, das am 13. Februar im Paris verübt wurde, fordert.

Vergeltung nach einem Attentat: Festnahme von 2000 ausländischen Juden.

Am 15. Februar telegrafiert der Leiter der politischen Abteilung der deutschen Botschaft in Paris nach Berlin folgendes: „Am 13. Februar 1943 wurde um 21:10 auf Oberleutnant Winkel und Major Dr. Nussbaum aus dem Generalstab des dritten Luftwaffe-Regiments von hinten geschossen, als sie sich von ihrem Büro in ihre Wohnung begaben. (…) Als erste Vergeltungsmassnahme ist die Festnahme und die Deportation von 2000 Juden in den Osten vorgesehen“ 2.

Die französische Verwaltung sorgt für die rasche Organisation dieser Razzia. So berichtet Tal Bruttman: Die Vichy-Regierung legt die Anzahl der zu liefernden Juden für jede Region fest. Jeder Präfekt hat die von ihm geforderte Quote auf die ihm unterstehenden Départments aufzuteilen. Die entsprechenden Anweisungen sind ab dem 18. Februar an die Präfekten der Regionen weiterzuleiten3.
  • Im Departement Isère muss Präfekt Raoul Didkowski 25 Juden aufbringen4.

  • Im Département Rhône sind in einem Verzeichnis der individuellen Aufzeichnungen über ausländische Juden, die zum Fort de Paillet bei Lyon zum Zwecke ihrer Internierung im Lager von Gurs geführt wurden5 die Daten von 68 Männern aufgelistet. Diese Zahl ist jedoch nur ein Minimum, denn Festnahmen und Transporte nach Gurs finden statt, auch ohne dass sie in diesem Dokument verzeichnet werden.


Um das festgelegte Ziel zu erreichen, bedient sich der Präfekt der Rhône verschiedener Institutionen, die es ihm ermöglichen, die Anzahl der vorgesehenen Festnahmen rasch zu erzielen:

  • der Gefängnisse von Lyon: Petit Dépôt, Prison Saint-Paul,
  • des Spezialkommissariats für Festnahmen in Lyon und Villeurbanne,
  • der Gendarmerie für Festnahmen in den Gemeinden der Umgebung,

 

  • des Kommandanten der Gruppe der ausländischen Arbeiter (Le commandant du Groupe de Travailleurs Etrangers , GTE) in der Festung Chapoly in der Gemeinde Saint-Genis-les-Ollières.


Wer sind die nach diesem Befehl internierten Menschen?

Der Befehl ist eindeutig: es geht um die arbeitsfähigen ausländischen Juden im Alter von 16 bis 65 Jahren. Außer den Staatenlosen sind die betroffenen Nationalitäten dieselben wie diejenigen der Razzien vom Sommer 19426. Hinzu kommen noch Belgier und Niederländer.
Um die durch die Präfektur festgelegte Zahl zu erreichen, werden die Festnahmen in konzentrischen Kreisen organisiert: unter den „deportierbaren“ Nationalitäten werden zuerst die Ledigen, dann die verheirateten Männer ohne Kinder, dann die Familienväter und so weiter festgenommen.
Dem Befehl des Ministeriums Folge leistend, bitte ich Sie, für Mittwoch den 24.Februar die Verhaftung von ausländischen Juden in gleicher Anzahl wie bei den Verhaftungen des 24. vorzubereiten. Die gleichen Vorkehrungen sind vorzusehen. Sollte die Anzahl von Ledigen nicht ausreichen, werden zuerst die Haushaltsvorstände ohne Kinder und dann die Haushaltsvorstände mit Kindern verhaftet7..
Daher ist niemand vor einer Festnahme gefeit, denn auch Verbindungen zu Frankreich oder Zivil- bzw. Militärdienst in Frankreich schützen nicht mehr. Die französische Polizei war jedoch angehalten, Frauen nicht festnehmen.

Wo finden die Razzien statt?

  • Laut Heinz Röthke (Leiter der Sektion IV J, Beauftragter für jüdische Angelegenheiten der IV. Division (Gestapo) in Paris) finden die Razzien in beiden Zonen Frankreichs (der besetzten und der ehemals freien Zone) statt. Er erhält seine Informationen von Jean Leguay (Stellvertreter des Generalsekretärs der Polizei in Paris, René Bousquet), der erklärt:

Die Festnahme von 2000 Juden durch die französische Polizei in der besetzten und der ehemals freien Zone als Vergeltungsmassnahme (...) dürfte angefangen haben. Mehr als 1500 arbeitsfähige Juden zwischen 16 und 65 Jahren dürften bis zum 23. Februar interniert worden sein 8.

  • Laut Tal Bruttman findet die Razzia der 2000 Juden nur in der ehemals freien Zone statt.


Wo finden die Festnahmen statt?

  • In den Gefängnissen

Konkret wird entsprechend den Anforderungen der Deutschen in den Gefängnissen eine Zählung durchgeführt: alle ausländischen Juden, die einer „deportierbaren“ Nationalität angehören, werden gezählt9.

  • Der Fall von Rubin und Hersch GRYNBERG

Die Familie Grynberg aus Lubin in Polen kommt im Jahre 1933 nach Frankreich und lässt sich in Paris nieder. Sie besteht aus:
- Lejb, Léon, 1917 in Lubin geboren, erhält im November 1939 die französische Staatsbürgerschaft.
- Rubin, geboren 1919,
- Perla, geboren 1921,
- Herch, geboren 1923,
- Syma, deren Geburtsdatum unbekannt ist, und die die französische Staatsbürgerschaft erhalten haben soll.

Im Juni 1942 stirbt der Vater plötzlich an einem Schlaganfall, als er von seiner bevorstehenden Internierung in Drancy erfährt. Am 16. Juli 1942 werden die Mutter Dina Grynberg und ihre Tochter Perla in Paris festgenommen und in Drancy interniert. Sie werden am 14. September mit dem Transport Nr. 32 nach Auschwitz deportiert.

Nach diesen Festnahmen entscheiden sich die Geschwister, aus Paris wegzugehen. Sie überqueren die Demarkationslinie im Departement der Charente in Saint-Sornin. Beim Übertritt bleibt Lejb, der durch Dekret Franzose ist, unbehelligt. Hingegen werden Hersch und Rubin in das Lager für ausländische Arbeiter in Egleton überstellt. Von da aus werden sie in das Departement Corrèze geschickt und arbeiten in einer Torfgrube in Pérols-sur-Vézère. Als es Gerüchte über ihre Auslieferung an die deutsche Verwaltung gibt, flüchten sie aus dem Lager und finden in der Synagoge von Lyon Zuflucht. Vom 5. August bis 11. Dezember 1942 bleiben sie in Lyon, wohin ihr angeheirateter Cousin Jacob Balzam ihnen bald nachkommt.

Nach Gerüchten über Razzien unter polnischen Juden fliehen sie erneut. Sie entscheiden sich, nach Neuville-sur-Saône, nördlich von Lyon, zu gehen, und ihre Identität zu ändern. Schon am 12. Dezember begeben sie sich ins Rathaus, um sich französische Identitätskarten ausstellen zu lassen. Zwischen ihnen ist ausgemacht, dass Ruben in Neuville bleibt, um die Ausweise abzuholen, während Hersch und sein Cousin nach Lyon zurückgehen. Sie sind in einem Café in Lyon verabredet.
Rubin wird im Rathaus festgenommen, als er die Ausweise abholt, und wird erst nach Lyon, danach ins Gefängnis von Saint-Paul überstellt. Sein Bruder wird in Lyon am selben Tag festgenommen, während Jacob Balzam den Polizisten entkommt.

Am 19. Februar werden sie ohne Gerichtsverfahren der Kriminalpolizei übergeben. Am Tag vorher hatte der Inspektor der Sicherheitspolizei den „Vermerk, der einen für die Internierung vorgeschlagenen Ausländer betrifft“ ausgefüllt. Unter der Rubrik „Internierungsmotiv“ steht nichts. Hingegen steht in der Rubrik „Getroffene Maßnahme“: „ Am 22.2.1943 nach Gurs überstellt“. Ihre Namen erscheinen auf dem mit 20. Februar datierten Verzeichnis der individuellen Aufzeichnungen über ausländische Juden, das zum Zwecke ihrer Internierung im Lager von Gurs am heutigen Tag in die Festung von Paillet bei Lyon gebracht wurden (Nummern 17 und 56 im Verzeichnis). Nachdem sie nach Drancy überstellt wurden, wurden sie am 4. März 1943 mit dem Transport 50 nach Maidanek deportiert.

  • Der Fall Chaïm Zelkowitz und Aron Glasers beleuchtet genauer das für Inhaftierte angewendete Protokoll.

Beide werden mit Dwora Zelkowitz (Schwester von Chaïm Zelkowitz und Ehefrau von Aron Glasers) am 23. November 1942 festgenommen. Gemeinsam mit zwei Franzosen werden sie der Herstellung falscher Ausweise bezichtigt. Chaïm wurde in Warschau geboren, ist 22 Jahre alt und ledig. Aron ist Litauer, verheiratet und hat Kinder. Am 19. Februar erlässt der Untersuchungsrichter Bucher für beide Männer eine Entlassungsanweisung. Für Chaïm wird die Haft getilgt10. In der Spalte „Eintragung der Gerichturteile oder Verurteilungsentscheidungen“ ist „ Freiheit“ zu lesen. Am selben Tag wird er der Kriminalpolizei übergeben und am Tag danach in die Festung von Paillet überstellt. Auf dem Verzeichnis der „individuellen Aufzeichnungen über ausländische Juden“ hat er die Nummer 68. Was Aron Glasers anbelangt, hat der Richter seine Entscheidung rückgängig gemacht, seine Haft wird nicht getilgt, und er wird nicht wie sein Schwager „freigelassen“. Die Tatsache, dass er verheiratet ist und Kinder hat, hat mit der Entscheidung des Richters, ihn in Haft zu behalten, nichts zu tun, sondern eine Notiz des Staatsanwalts des Departement Izère vom 2. Februar. Der Staatsanwalt bittet ihn darum, Aron Glaser in einer anderen Angelegenheit vor dem Gericht von Vienne erscheinen zu lassen. Es lässt sich behaupten, dass es nicht genügte, Familienvater zu sein, um den Deutschen nicht ausgeliefert zu werden. Hingegen rechtfertigte ein laufendes Gerichtsverfahren, dass jemand entgegen den Forderungen der Besatzer in Haft blieb. In diesem Fall sorgte sich Vichy-Frankreich um seine Souveränität und erklärte die Ausübung der Justiz für vorrangig gegenüber den deutschen Forderungen.

  • In der Wohnung
  • Es ist zu vermuten, dass die Polizei sich weiter auf das Haftregister stützte, um die willkürlichen Festnahmen fortzuführen. Leybus Zeligman11 wird am 8. Dezember 1942 wegen „Teilnahme an der Herstellung falscher Ausweise“ inhaftiert. Am 9. Januar 1943 wird er wieder frei gelassen. Danach erscheint die französische Polizei in seiner Wohnung, um ihn festzunehmen. Er wird mit dem Transport Nr. 50 am 4. März 1943 unter dem Name Zieligman deportiert.
  • Albert Schweizer12 ist 58, als die Polizei bei ihm zu Hause anklopft. Er ist ein ehemaliger Deutscher und lebt mit seiner Frau und seinem Sohn zusammen. Dieser wird nicht festgenommen. Er schreibt dem Präfekten von Lyon einen Brief, um zu versuchen, die Freilassung seines Vaters zu erreichen:

Mein Vater wurde am Samstag dem 20. Februar 1943 um 1 Uhr früh festgenommen und in das Konzentrationslager von Gurs überstellt, obwohl er vollkommen rechtschaffen ist und gültige Papiere besitzt. Er ist seit einigen Monaten gesundheitlich sehr angeschlagen, ist schwach auf den Beinen, hat stark geschwollene Knie, und ist aus diesem Grunde vollkommen arbeitsunfähig. Wir wohnen alle drei mit meiner Mutter zusammen, deren Gesundheit nach so vielen Schicksalsschlägen ebenfalls schwach ist... Ich bin der Einzige, der Geld verdient. Ich bin Juwelier (...) und meine Familie und ich wollen nichts anderes, als dies: als gute Mitbürger zu leben.

Die an ihn gerichtete Antwort ist unwiderruflich: am 27. Februar wurde er vom Lager von Gurs in die besetzte Zone transferiert und am 4. März 1943 nach Maidanek deportiert.

  • „Auf Befehl des Abschnittskommandanten vom 20. Februar“ 13 haben sie „Untersuchungen in ihren Bezirken vorgenommen“. Philippe Kawer wird in Collonges-au-Mont-d'Or festgenommen, wo er mit seiner Frau seit dem 21. Februar 1940 Zuflucht gefunden hatte. Er wird zwar zur Sicherheitspolizei in Lyon 31, rue du Bœuf, überstellt, die Inspektoren erklären jedoch, keinen Befehl erhalten zu haben, ihn zu verhören, was die These der Razzia bestätigt. Infolgedessen wird er in polizeiliche Gewahrsam genommen und danach in das Lager von Gurs transferiert. Am 4. März 1943 wird er nach Maidanek deportiert, wo er ein paar Tage später stirbt.

 

  • Ebenfalls in seiner Wohnung in Collonges-au-Mont-d'Or wird Wladyslaw Kaliszer festgenommen. Er ist Ingenieur, verheiratet und hat 2 Kinder. Seine Festnahme wird von seinem Arbeitsgeber gemeldet14. Eigenartigerweise wurde im Verzeichnis des deutschen Gefängnisses von Montluc die Ankunft von W. Kaliszer mit 20. Februar und seine Überstellung nach Drancy mit 4. März 194315 eingetragen. Es ist bis heute unklar, wieso Wladyslaw Kaliszer im deutschen Gefängnis von Montluc in Haft gehalten wurde, obwohl er von der französischen Polizei festgenommen worden war. Er wird mit dem Transport Nr. 50 deportiert.
  • Mordka Michalowicz16 arbeitet für die Firma Guilhot, Rue d’Or in Lyon, die Regenschirm- Bestandteile herstellt. Am 22. Februar schreibt sein Arbeitgeber dem Präfekten des Départements Rhône, um ihm zu melden, dass er in der Nacht vom 19. zum 20. Februar festgenommen und zum Zwecke einer Identitätskontrolle in die Festung von Paillet geführt wurde. Dieser Mann ist vollkommen legal hier und seine Frau ist im fünften Monat schwanger, deswegen appellieren wir an ihr Wohlwollen und bitten um seine Freilassung (...).17

 

mordka31

 

Mordka Michalowicz, 1931, © Sara Luccarelli
  • Auch ein weiterer Brief seines Arbeitgebers an den Kommandanten des Lagers von Gurs bleibt ohne Antwort. Ein Mädchen wird am 10. August 1943 geboren. Mordka war am 4. März mit dem Transport Nr. 50 . deportiert worden.
  • Die Gruppe der ausländischen Arbeiter (Groupe de Travailleurs Étrangers (GTE)

Nach heutigem Stand der Forschung ist zu vermuten, dass der Kommandant der Gruppe der ausländischen Arbeiter die ausländischen Juden aufgrund der Auswahlkriterien aufgelistet hat. So werden auf dem Verzeichnis der persönlichen Vermerke über die in die Festung von Paillet bei Lyon zum Zwecke ihrer Internierung im Lager von Gurs überstellten ausländischen Juden Szimon Dzierlatka, Mozick Bulka, Moïse Flachner, Menaché Hayim, Israel Kirzenbaum, Szlama Rumel als von der Festung von Charpoly kommend erwähnt. Wir wissen über diese Männer nichts, außer dass Szlama Rumel, Szimon Dzierlatka und Mozick Bulka am 4. März 1943 mit dem Transport Nr. 50 und Israel Kirzenbaum am 6. März mit dem Transport Nr. 51 deportiert wurden. Es lässt sich dennoch keine Spur der Deportation von Moïse Flachner und Ménaché Hayim finden.
Dass die Archive über den Weg dieser Männer keine Auskunft geben, steht direkt damit im Zusammenhang, dass die Ausländerabteilung der Präfektur des Départements Rhône anscheinend keinen Akt unter deren Namen angelegt hat. Dies legt die Frage nahe, ob sie gerade in der Festung von Chapoly ankommen waren. Es kann auch sein, dass der administrativen Aspekt der Anwesenheit ausländischer Arbeiter in diesem Lager, das für entkommene und wieder festgenommene Arbeiter gedacht war, sich, wenn auch nicht der Kontrolle, so doch der Kenntnis der Präfektur entzieht.
Es ist bedauerlich, dass das Archiv des Départements Rhône es nicht möglich macht, den Mechanismus dieser Festnahmen zu verstehen. Auch die universitären Arbeiten über die Gruppe der ausländischen Arbeiter geben keine genaueren Informationen über eine allfällige Zusammenarbeit zwischen der Präfektur und der Leitung der Gruppe der ausländischen Arbeiter. Künftige Forschungen werden höchstwahrscheinlich wertvolle Daten ergeben und es ermöglichen, einzelne Schicksale besser zu rekonstruieren.


enfant_bulka

 

Marcel und Albert Bulka, Söhne von Moszik-Chaïm Bulka

 

 

 

 

 

 

 


2CDJC CXXVIa-92, von KLARSFELD Serge zitiert, « La constitution des 2 convois n°50 et 51 en date des 4 et 6 mars 1943», in KLARSFELD Beate et Serge, Mémorial de la déportation des Juifs de France, Paris, 1979.


3BRUTTMAN Tal, Au bureau des affaires juives. L'administration française et l'application de la législation antisémite (1940-1944), Paris, La Découverte, 2006, S. 132 und folgende.


4 Départements-Archiv der Isère, 13 R 892, der Regionspräfekt von Lyon (Polizeiverwaltung) an den Präfekten der Isère, Telegramm Nummer 1401, 19. Februar 1943. Von BRUTMAN Tal zitiert, op. cit.


5 Départements-Archiv der Rhône, 182 W 102.






 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


6Die Maßnahme betrifft Deutsche, Österreicher, Polen, Tschechen, Esten, Letten, Danziger, Saarländer, sowjetische Staatbürger und russische Flüchtlinge.

7 Départements-Archiv der Dordogne. Der Regionspräfekt von Limoges an den Präfekten der Dordogne. 42 W 240. Ca. 110 ausländische Juden wurden in der Dordogne festgenommen und in der Sporthalle von Périgeueux interniert, bevor sie ins Lager von Nixon und dann ins Lager von Gurs geschickt wurden. Sie wurden von Drancy mit den Transporten Nr. 50 und 51 am 4. und 6. März 1943 deportiert.



8KLARSFELD Serge, «La constitution des 2 convois n°50 et 51 en date des 4 et 6 mars 1943», in Mémorial de la déportation des Juifs de France, Paris, Beate und Serge Klarsfeld, 1979. Dies erklärt auch der SS-Mann Lischka in einem von Maurice Rajsfus, Polizei von Vicky, zitierten Telegramm nach Berlin vom 24. Februar 1943. In Les forces de l'ordre françaises au service de la gestapo 1940/1944, Paris, Le Cherche midi, 1995, S. 137.









9 Départements-Archiv der Rhône, 829 W 177.


























 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10 Départements-Archiv der Rhône, 3678 W 18.










11 Départements-Archiv der Rhône, 3678 W 18.

 

12 Départements-Archiv der Rhône, 829 W 260, Nr. 65285.






 

 




13 Départements-Archiv der Rhône, 829 W 271, Nr. 66210.



 



14 Départements-Archiv der Rhône, 829 W 251, Nr. 64678.


 



15 Tatsächlich wird er an diesem Datum mit dem Transport Nr. 50 deportiert. KLARSFELD Beate und Serge, Le Mémorial de la déportation des Juifs de France, Paris, 1978.




16 Départements-Archiv der Rhône, 829 W 401, Nr. 84477.

17
Départements-Archiv der Rhône, 829 W 401, Nr. 84477.

Liste der achtundsechzig Männer, die in Lyon bei der Razzia im Februar 1943 festgenommen wurden
Heinrich ADLER
Rudolf BASTL
Hermann BAUERNFREUND
Lukas BLITZ
Mossek BRAJDSZTEJN
Mozick BULKA
Marc CHAPIRO
Bruno COHM
Szymon DZIERLATKA
Samuel EDELSZTEIN
Gabriel EFENDOWIEZ
Albert EMANUEL
David FINGERHUT
Moïse FLACHNER
Maurice GELLERT
Heinz GROSS
Hersch GRYMBERG
Benedikt HACKERT
Wolf HAMER
Wessel HARTOG
Ménaché HAYIM
Hans HIRSCHFELD
Marcel HOSANSKI
Judas IZRAELSKI
Wolf JAGLE
Gunther KAUFMAN
Georges KERBEL
Karl KIRSCHMANN
Israel KIRZENBAUM
Joseph KNIGSWALD
Joseph KORNBLAU
Feiwel KORNFELD
Chaïm LANDAU
Myrtil LAZAR
Léopold LEVY
Szymin LICHT
Armand LOEWY
Jacob MALAMOUDT
Max MEMES
Arthur MEYER
Mordka MICHALOWICZ
Marcel MILGRON
Ber MONETA
ENOCH MERGENSZTERN
David-Godel NAJMAN
Salomon NATHAN
Willy NATHAN
Walter NEUMANN
Samuel PFEFFER
Majerholz PINKUS
Josek PROCEL
Nuchem PRYNC
Samuel RABNER
Walter REITZBAUM
Samuel ROSENBERG
Grynberg RUBIN
Szlama RUMEL
Albert SCHWEIZER
Joachim SELIGSOHN
Max SELIGSOHN
Jacob SILBER
Chaïm SLOMA
Jacob SLOMA
Julien VOGEL
Heymann WESSEL
Jacob WESSER
Leybus ZELIGMAN
Chaïm ZELKOWICZ


Marcel Bulka, geboren am 29. September 1930 in Kalicz (Polen). Albert Bulka, geboren am 28. Juni 1939 in Ougrée-Liège (Belgien). Sie sind zwei der vierundvierzig Kinder von Izieu. Die Eltern wurden in Rivesaltes interniert. Die Kinder konnten aus dem Lager herausgenommen und dem Kinderheim von Palavas-les-Flots anvertraut werden. Die Mutter, Roizel, wurde von Rivesaltes nach Drancy transferiert und am 11. September 1942 mit dem Transport Nr. 31 deportiert. Der Vater Mosiek-Chaïm wurde am 26. Februar 1943 von Riveslaltes nach Gurs transferiert, am 2. März 1943 nach Drancy überstellt, zwei Tage später wurde er mit dem Transport Nr. 50 nach Majdanek et Sobbibor deportiert. Die zwei Brüder wurden am 13. April 1944 mit dem Transport Nr. 71 deportiert.