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Die Aufnahmezentren




Mit der Einrichtung des Vichy-Regimes und der Einsetzung des französischen Staates in der freien Zone schließen sich die Tore der Internierungslager hinter einer immer größer werdenden Zahl von Männern, Frauen und Kindern.
So wendet sich bereits im November 1940 eine Gruppe von Sozialarbeitern an Kardinal Gerlier, Erzbischof von Lyon, damit er bei der Vichy-Regierung für eine Veränderung der Lebensbedingungen in den Lagern, in denen Hunger und Kälte herrschen, interveniert. Die Führung der Internierungslager erfährt keinerlei Reform.

Der Abbé Alexandre Glasberg, der als Vertreter von Kardinal Gerlier bei den Sozialwerken zugunsten der ausländischen Flüchtlinge arbeitet, will sich nicht mit vagen Verbesserungsversprechungen zufrieden geben. Sein Ziel ist es, möglichst viele Leute aus den Internierungslagern herauszubekommen und er „entwickelt den Plan der Aufnahmezentren, für die Kardinal Berlier die Schirmherrschaft übernimmt 1 “ Er umgibt sich mit einem Team junger Leute: „Sein Bruder (Victor/Vila Glasberg), David Donoff (Mitglied der Israelitischen Pfadfinder Frankreichs EIF), Jean-Marie Soutou (von Témoignage Chrétien), Nina Gourfinkel, Delegierte von RELICO 2 in Frankreich... das ist Glasbergs Team, mit dem Nina Haït (EIF und Sozialassistentin des Sozialen Hilfsdienstes für Emigranten SSAE) in Gurs und Ruth Lambert (Assistentin der OSE) ebenfalls arbeiten.3“ Das Team wird Ende Jänner 1941 durch Pater Chaillet verstärkt.

Anfang 1941 gründet der Abbé Glasberg mit den beiden anderen Initiatoren des Projekts, u. zw. Nina Gourfinkel und Joseph Weill (OSE), die Direction des Centres d’Accueil (Direktion der Aufnahmezentren DCA) unter der Schirmherrschaft von Kardinal Gerlier.

Das Projekt:


In einem am 30. November 1941 verfassten und dem Koordinierungskomitee für die Hilfe in den Lagern bei seiner Sitzung des 2. und 3. Dezember in Nîmes vorgelegten Bericht wird mitgeteilt, dass das Ziel darin besteht, „Aufnahmezentren für je fünfzig bis sechzig Personen zu dem Zweck zu gründen, Leuten, die oft seit über einem oder zwei Jahren in den Lagern waren, normale Lebensbedingungen und Arbeit zu verschaffen“ 4

Um zu seinem Ziel zu gelangen, beruht die Argumentation des Abbé Glasberg auf drei Aspekten:
- Es handelt sich nicht um eine Freilassung, sondern um eine Überstellung in ein Aufnahmezentrum. Die Männer, Frauen und Kinder behalten den Status von Internierten.
- Die Direktion der Aufnahmezentren übernimmt die Kosten der Zentren, Vichy muss für die Internierten nichts mehr zahlen.
- Vichy übt weiterhin seine Kontrolle über die Internierten aus.

Es ist mehr als wahrscheinlich, dass diese Garantien das Ergebnis von mühseligen Verhandlungen sind, zu denen die DCA durch die Vichy-Verwaltung gezwungen wurde, die dieses Projekt mit Missfallen betrachtet. Xavier Vallat, Direktor des Generalkommissariats für jüdische Angelegenheiten (CGQI) hätte keine grundlegenden Einwände, „wenn die Geste des Erzbischofs von Lyon nicht als eine versteckte Form erschiene, gegen die antijüdischen Gesetze, die er nicht gutheißt, über Umwege zu protestieren“5 Er meint, die Schaffung von Aufnahmezentren sollte der Union Générale des Israélites de France (Allgemeiner Verband der Israeliten Frankreichs – UGIF) obliegen, unter dem Vorwand, dass sie „besonders befugt ist, sich um alle Hilfswerke für die Juden zu kümmern“. In Wirklichkeit ist das Wirken der UGIF mehr der Willkür der Vichy-Behörden ausgeliefert, was für Kardinal Gerlier nicht zutrifft. Außerdem kann es sich Xavier Vallat nicht verkneifen, hinzuzufügen, dass der Abbé Glasberg „ein konvertierter österreichischer Jude ist“, das heißt, dass er gemäß dem Judenstatut vom 3. Oktober 1940 Jude ist und Jude bleibt.

Die Zwänge


Unter den Zwängen, denen die Schaffung eines Aufnahmezentrums unterliegt und unterliegen muss, ist die Frage der geographischen Lage von besonderer Bedeutung.

„Das Zentrum sollte:
1. Eher entfernt von einem städtischen Gebier und gleichzeitig in der Nähe von Lyon liegen, damit unsere Direktion, die dort ihren Sitz hat, eine ständige Verbindung mit ihm aufrechterhalten kann.
2. Sich in einer Region befinden, in der die Versorgungsprobleme ohne allzu große Schwierigkeiten gelöst werden können.
3. So angelegt sein, dass es eine rasche Einrichtung ohne übertriebene Investitionen ermöglicht.“
Die Hausordnung eines dieser Zentren zeigt, welche Zwänge den Insassen auferlegt wurden, die die Direktion „gezwungen wurde, gegenüber ihren vorgesetzten Behören zu verantworten“6 .

In erster Linie wird ein Appell ebenso wie in den Lagern „beim Aufstehen, beim Schlafengehen und bei den Mahlzeiten“ aufrechterhalten. So werden die Insassen stark an ihr Internierten-Status erinnert. Die Einziehung der Ausweise und der Lebensmittelkarten, eine Maßnahme, die nicht in der Hausordnung erwähnt wird, ist eine weitere Form der Diskriminierung, welche die Vichy-Behörden anwenden, um ihre Macht zu zeigen und Ausbrüche zu verhindern. Außerdem besagt Artikel 12 der Hausordnung, dass es verboten ist, die Grenzen der Gemeinde zu überschreiten, was immerhin ein Fortschritt gegenüber dem Leben im Internierungslager ist. Punkto Versorgung ist mit dem Verbot, „unter Androhung der sofortigen Rückführung“ jegliches Handelsgeschäft sowohl innerhalb als außerhalb des Hauses zu tätigen, der Schwarzmarkt gemeint..

Schließlich bleibt die Zensur durch das Verbot, einen Radioapparat zu verwenden oder Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Zustimmung der Direktion zu erhalten, aufrecht. Dennoch „ist es für die Insassen ein Gewinn (...), sowohl, weil sich ihre Lebensbedingungen wesentlich verbessern, als auch, weil sie, trotz der zahlreichen Einschränkungen, oft eine relative Freiheit genießen.“ 7

Organisation


Der Grundsatz der Auswahl der Insassen und der Frage der finanziellen Organisation geht hauptsächlich auf die Auffassungen der drei Initiatoren des Projekts zurück.

Grundsatz der Auswahl der Insassen:


Anne Grynberg erinnert daran, dass es organisatorisch am leichtesten wäre, Greise und Kranke frei zu bekommen, deren hohe Todesrate die Leiter der Lager und die Generaldirektion stört. Der Abbé Glasberg beabsichtigt jedoch, die Insassen dazu aufzumuntern, sich dem Widerstand anzuschließen. In einer Aussage führt Nina Gourfinkel aus, dass „wir es vor allem ablehnten, Heime zu gründen, wo es außer dem Tod nichts mehr zu erwarten gab“ 8. Die Direktion der Aufnahmezentren ist entschieden dem Leben, der Hoffnung und der Zukunft zugewandt, was eine Form des Widerstands darstellt. Sie beabsichtigt, ihre Autonomie in der Auswahl der Internierten zu bewahren. Daher rechtfertigt der Bericht vom 30. November 1941 vor dem Ausschuss von Nîmes die gewählte Ausrichtung: Ziel ist es nicht, Heime für „Greise und Unheilbare“ zu schaffen, sondern „gesunden, sozial nützlichen Menschen, die einen sicheren menschlichen und moralischen Wert darstellen, einen normalen Lebensrahmen wieder zu geben.“ Das Projekt besteht auch in der Zusammenführung getrennter Paare. Die Insassen werden nicht aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Konfession ausgewählt, in Wirklichkeit sind es mehrheitlich Juden. Nach eingehender Prüfung fiel die Wahl auf Männer und Frauen von fünfundzwanzig bis fünfundvierzig, die freie und manuelle Berufe ausübten und die sich durch ihre sozialen Tätigkeiten innerhalb des Lagers bemerkbar gemacht hatten.

 

 

Das Projekt:


In einem am 30. November 1941 verfassten und dem Koordinierungskomitee für die Hilfe in den Lagern bei seiner Sitzung des 2. und 3. Dezember in Nîmes vorgelegten Bericht wird mitgeteilt, dass das Ziel darin besteht, „Aufnahmezentren für je fünfzig bis sechzig Personen zu dem Zweck zu gründen, Leuten, die oft seit über einem oder zwei Jahren in den Lagern waren, normale Lebensbedingungen und Arbeit zu verschaffen“ 4

Um zu seinem Ziel zu gelangen, beruht die Argumentation des Abbé Glasberg auf drei Aspekten:
- Es handelt sich nicht um eine Freilassung, sondern um eine Überstellung in ein Aufnahmezentrum. Die Männer, Frauen und Kinder behalten den Status von Internierten.
- Die Direktion der Aufnahmezentren übernimmt die Kosten der Zentren, Vichy muss für die Internierten nichts mehr zahlen.
- Vichy übt weiterhin seine Kontrolle über die Internierten aus.

Es ist mehr als wahrscheinlich, dass diese Garantien das Ergebnis von mühseligen Verhandlungen sind, zu denen die DCA durch die Vichy-Verwaltung gezwungen wurde, die dieses Projekt mit Missfallen betrachtet. Xavier Vallat, Direktor des Generalkommissariats für jüdische Angelegenheiten (CGQI) hätte keine grundlegenden Einwände, „wenn die Geste des Erzbischofs von Lyon nicht als eine versteckte Form erschiene, gegen die antijüdischen Gesetze, die er nicht gutheißt, über Umwege zu protestieren“5 Er meint, die Schaffung von Aufnahmezentren sollte der Union Générale des Israélites de France (Allgemeiner Verband der Israeliten Frankreichs – UGIF) obliegen, unter dem Vorwand, dass sie „besonders befugt ist, sich um alle Hilfswerke für die Juden zu kümmern“. In Wirklichkeit ist das Wirken der UGIF mehr der Willkür der Vichy-Behörden ausgeliefert, was für Kardinal Gerlier nicht zutrifft. Außerdem kann es sich Xavier Vallat nicht verkneifen, hinzuzufügen, dass der Abbé Glasberg „ein konvertierter österreichischer Jude ist“, das heißt, dass er gemäß dem Judenstatut vom 3. Oktober 1940 Jude ist und Jude bleibt.

Die Zwänge


Unter den Zwängen, denen die Schaffung eines Aufnahmezentrums unterliegt und unterliegen muss, ist die Frage der geographischen Lage von besonderer Bedeutung.

„Das Zentrum sollte:
1. Eher entfernt von einem städtischen Gebier und gleichzeitig in der Nähe von Lyon liegen, damit unsere Direktion, die dort ihren Sitz hat, eine ständige Verbindung mit ihm aufrechterhalten kann.
2. Sich in einer Region befinden, in der die Versorgungsprobleme ohne allzu große Schwierigkeiten gelöst werden können.
3. So angelegt sein, dass es eine rasche Einrichtung ohne übertriebene Investitionen ermöglicht.“
Die Hausordnung eines dieser Zentren zeigt, welche Zwänge den Insassen auferlegt wurden, die die Direktion „gezwungen wurde, gegenüber ihren vorgesetzten Behören zu verantworten“6 . In erster Linie wird ein Appell ebenso wie in den Lagern „beim Aufstehen, beim Schlafengehen und bei den Mahlzeiten“ aufrechterhalten. So werden die Insassen stark an ihr Internierten-Status erinnert. Die Einziehung der Ausweise und der Lebensmittelkarten, eine Maßnahme, die nicht in der Hausordnung erwähnt wird, ist eine weitere Form der Diskriminierung, welche die Vichy-Behörden anwenden, um ihre Macht zu zeigen und Ausbrüche zu verhindern. Außerdem besagt Artikel 12 der Hausordnung, dass es verboten ist, die Grenzen der Gemeinde zu überschreiten, was immerhin ein Fortschritt gegenüber dem Leben im Internierungslager ist. Punkto Versorgung ist mit dem Verbot, „unter Androhung der sofortigen Rückführung“ jegliches Handelsgeschäft sowohl innerhalb als außerhalb des Hauses zu tätigen, der Schwarzmarkt gemeint..
Schließlich bleibt die Zensur durch das Verbot, einen Radioapparat zu verwenden oder Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Zustimmung der Direktion zu erhalten, aufrecht. Dennoch „ist es für die Insassen ein Gewinn (...), sowohl, weil sich ihre Lebensbedingungen wesentlich verbessern, als auch, weil sie, trotz der zahlreichen Einschränkungen, oft eine relative Freiheit genießen.“ 7

Organisation


Der Grundsatz der Auswahl der Insassen und der Frage der finanziellen Organisation geht hauptsächlich auf die Auffassungen der drei Initiatoren des Projekts zurück.

Grundsatz der Auswahl der Insassen:


Anne Grynberg erinnert daran, dass es organisatorisch am leichtesten wäre, Greise und Kranke frei zu bekommen, deren hohe Todesrate die Leiter der Lager und die Generaldirektion stört. Der Abbé Glasberg beabsichtigt jedoch, die Insassen dazu aufzumuntern, sich dem Widerstand anzuschließen. In einer Aussage führt Nina Gourfinkel aus, dass „wir es vor allem ablehnten, Heime zu gründen, wo es außer dem Tod nichts mehr zu erwarten gab“ 8. Die Direktion der Aufnahmezentren ist entschieden dem Leben, der Hoffnung und der Zukunft zugewandt, was eine Form des Widerstands darstellt. Sie beabsichtigt, ihre Autonomie in der Auswahl der Internierten zu bewahren. Daher rechtfertigt der Bericht vom 30. November 1941 vor dem Ausschuss von Nîmes die gewählte Ausrichtung: Ziel ist es nicht, Heime für „Greise und Unheilbare“ zu schaffen, sondern „gesunden, sozial nützlichen Menschen, die einen sicheren menschlichen und moralischen Wert darstellen, einen normalen Lebensrahmen wieder zu geben.“ Das Projekt besteht auch in der Zusammenführung getrennter Paare. Die Insassen werden nicht aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Konfession ausgewählt, in Wirklichkeit sind es mehrheitlich Juden. Nach eingehender Prüfung fiel die Wahl auf Männer und Frauen von fünfundzwanzig bis fünfundvierzig, die freie und manuelle Berufe ausübten und die sich durch ihre sozialen Tätigkeiten innerhalb des Lagers bemerkbar gemacht hatten.

Finanzielle Organisation:

Aufgrund der Schwierigkeit, eine Finanzierung zu finden, war es notwendig, eine finanzielle Unabhängigkeit über ein System von Drittzahlern einzurichten. Zwei Drittel der Insassen werden aufgrund der vorhin erwähnten Kriterien unendgeldlich aufgenommen, während das letzte Drittel aufgrund ihrer Möglichkeit ausgewählt wurde, für ihren Aufenthalt zu zahlen. Da jene Menschen, die die Mittel haben, zu zahlen, oft älter waren, versuchten die Zentren, als Drittzahler Ehepaare unterzubringen, die bis dahin getrennt gewesen waren. Jeder Drittzahler zahlt 2500 Frs monatlich und deckt die Bedürfnisse von drei Personen ab. Im Fall der Abreise ist eine Rückzahlung mit einem einbehaltenen Pauschalbetrag von 3000 Frs für den Ersatz der Person möglich.
Wenn das Ziel auch ist, autonom zu sein und von keinem Hilfswerk abzuhängen, so braucht die Direktion dennoch eine Starthilfe, die die Zentral-Lager-Kommission der Israelitischen Hilfswerke, vertreten durch ihren Generalsekretär Herrn Georges Picard, gewährt, die 50 000 Frs für jedes Zentrum zahlt.
Außerdem hat das Relico-Komitee den Insassen warme Kleidung angeboten.

Organisation der Zentren:


Jedes Zentrum nimmt einen französischen Verwalter auf, der die Fragen der Buchhaltung und der Versorgung übernimmt. Er vertritt auch das Zentrum gegenüber den örtlichen Behörden.
Die interne Organisation obliegt den Insassen, ein Leitungsausschuss wird aus den qualifiziertesten Personen gebildet, die die drei Konfessionen vertreten: Israeliten, Katholiken, Protestanten. Dieser Ausschuss organisiert das Leben der Gemeinschaft. In jedem Zentrum gibt es Spezialisten. So besteht in Chansaye das Team aus „einem Arzt (Heinz Pollak), einem Zahnarzt, zwei Krankenschwestern (Ilse Leo, Lebensgefährtin von Heinz Pollak, und Irma Herrnsatdt, Lebensgefährtin von Callel Morgenstern), einem Koch (Callel Morgenstern, der auch Bastler ist) und einer Köchin, einem Tischler (Heinrich Kersten und Ludwig Markus, ebenfalls Koch), einem Geflügelzüchter, einer Schneiderin, einem Schneider“. Die Krankenstation des Zentrums von la Roche d’Ajoux (Chansaye, Département Rhône) ist aufgrund der Anwesenheit von Alten und Behinderten besonders groß. Die Tischlerei- und Schneidereiwerkstätten ermöglichen die Wiederherstellung abgenützter Kleider zugunsten der Gemeinschaft des Zentrums, aber auch der Lagerinsassen.
In seinem Kommentar aus 1946 schließt Joseph Weill: „Mit einem ordentlichen Auftreten in einer Form und einer Sprache, die sorgfältig auf den ‚Geist von Vichy’ Rücksicht nahm, geschmückt mit Dekorationen aus dem Reservelager des neuen Staates, konnte der Plan unter dem wohlwollenden Auge der Würdenträger des Regimes verwirklicht werden.“ 9
Anne Grynberg führt jedoch bezüglich der Insassen der Zentren aus, dass „sobald die ersten Augenblicke der Freude und der Dankbarkeit verflogen waren, manche von ihnen dennoch in schlechte Laune verfielen; die Gründe der Unstimmigkeiten verstärkten die Aggressivität, wobei die zahlenden Insassen die anderen mit Verachtung straften. Die Monate des Leidens in den Lagern hatten schlimme psychische Nachwirkungen, die die Bemühungen der Verantwortlichen der DCA nicht zu überwinden vermochten.“

Plötzliches Ende der Entwicklung


Das erste Zentrum wird im September 1941 in Chansaye geschaffen, dann ein zweites im März 1942 in Pont-de-Manne im Département Drôme, im Juli 1942 öffnet in Cazaubon im Département Gers das Aufnahmezentrum des Bégué. Die Verantwortung für diese Zentren und deren Insassen obliegt dem Abbé Glasberg. In einem am 15. September verfassten Bericht über die Tätigkeit der DCA erklärt dieser, dass „die zunehmenden Schikanen der Polizei und das Misstrauen der Behörden“ 10 der Entwicklung der DCA und daher der Schaffung neuer Zentren ein plötzliches Ende setzen.

In Zusammenarbeit mit der OSE wird das Aufnahmezentrum von Vic-sur-Cère im Département Cantal gegründet, ebenso wie jenes des Lastic im Département Hautes-Alpes.

Über das Glasberg-Team und die Hilfsstrukturen für die Insassen


Die Struktur des Teams des Abbé Glasberg zeigt, wie eng die jüdischen und nichtjüdischen Organisationen miteinander verknüpft waren und ein sehr wirksames unübersichtliches System bildeten, um die Internierten den Lagern zu entreißen und ihnen Unterschlupf zu gewähren.

Der Abbé Glasberg ist nicht nur einer der Gründer der Direction des Centres d’Accueil (DCA), er ist ebenfalls Mitglied der Amitiés chrétiennes, die mit Témoignage chrétien verbunden sind, für das Jean-Marie Soutou arbeitet. Seit ihren Anfängen ist die DCA das Ergebnis einer Zusammenarbeit mit der OSE. Das Aufnahmezentrum von Vic-sur-Cère untersteht im übrigen in den Archivunterlagen manchmal der Amitié chrétienne, manchmal der OSE. Es ist vorstellbar, dass dieses Zentrum ursprünglich auf Antrag der OSE mit dem offiziellen Etikett der DCA gegründet wurde.
Als die Zeit der Illegalität beginnt, zögert der Abbé Glasberg nicht, die Verfolgten zu schützen, falsche Papiere zu verwenden und illegale Grenzübertritte in die Schweiz zu veranlassen. David Donoff, Mitglied der Israelitische Pfadfinder Frankreichs EIF ist eigentlich ein Verbindungsmann zwischen den jüdischen und nichtjüdischen Organisationen. Er besorgt falsche Papiere und begleitet Transporte in die Schweiz.

 
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Das Aufnahmezentrum von Chansaye 
 
 
 
 
 
  1. CDJC: CCXV-41
  2. In Genf ansässiges Relief Committee for Jewish War Victims. Eine 1939 durch Abraham Silberschein gegründete und durch den Jüdischen Weltkongress finanzierte Organisation.
  3. GRYNBERG Anne, Les camps de la honte. Les internés juifs des camps français (Die Lager der Schnde. Die jüdischen Internierten in den französischen lagern) 1939-1944. Paris: La découverte/poche. 1999. S. 185-
  4. SSAE : 2005/001 13/168 « centre d’accueil ». Der Bericht ist ebenfalls in WEILL Joseph, Contribution à l’histoire des camps d’internement dans l’anti-France (Beitrag zur Geschichte der Internierungslager im Anti-Frankreich). Paris: Editions du Centre, 1946, S. 158
  5. CDJC :LXV-73
  6. SSAE 2005/001 13/168 „centre d’accueil“
  7. EGGERS Christian. L’internement sous toutes ses formes: approche d’une vue d’ensemble d’un système d’internement dans la zone de Vichy (Die Internierung in allen ihren Formen : Ansatz eines Überblicks über das Internierungssystem in der Vichy-Zone). Le Monde juif, 1995, Nr. 153, S. 54.
  8. Aussage von Nina Gourfinkel, aufgezeichnet von Anne Grynberg in Vanves am 15. November 1981.
  9. WEILL Joseph, Contribution à l’histoire des camps d’internement dans l’anti-France. Paris : Editions du Centre, 1946, S. 163.
  10. CDJC: CCXV-41a

Die Direktion der Zentren besteht aus:

  • Direktor: Der Priester Alexandre Glasberg Vikar von Notre Dame de St Alban, Lyon
  • Frl. Nina Gourfinkel, Delegierte des Unterstützungskomitees für die vom Krieg betroffene jüdische Bevölkerung (Relico), Genf und New York, Lyon.
  • Doktor Joseph Weill der Union OSE, Montpellier

Sitz: Pfarrhaus von Notre Dame de St Alban, Lyon.

Die Direktion der Aufnahmezentren arbeitet mit dem SSAE und insbesondere mit seinem von Frau Ninon Hait geleiteten Selbsthilfeteam in Gurs zusammen.



SSAE: Soziale Abteilung für Emigrantenhilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ilse Leo & Heinz Pollak  in Gurs 1941 einige Monate vor ihrer Übertragung in Das Aufnahmezentrum von Chansaye , Sammlung Pollak, © Dorot association d’histoire