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Chronologie der Internierung

1912:
Gesetz über die systematische Registrierung von Roma und Sinti. Das Nomadentum ist in der Kriegszeit verboten. Dieses Gesetz ermöglicht die Internierung von mehr als 5000 Roma und Sinti während des Krieges. Eine sehr kleine Minderheit von französischen Roma und Sinti wird deportiert.


Die sog. Daladier-Notverordnung vom 2. Mai 1938:Sie ermächtigt die Präfekten der Departements, den Flüchtlingen und Asylwerbern Zwangwohnsitze zuzuweisen.


12. November 1938:
Einführung der Internierungslager.


1939-1940:
Massive Internierung der Staatsangehörigen des Dritten Reichs.

21. Januar 1939:
Eröffnung von Rieucros in der Lozere, dem ersten Internierungslager für „unerwünschte Ausländer“.


Februar 1939:
Eröffnung der Lager von Argelès und Agde, um die massive Ankunft von spanischen Republikanern zu bewältigen.


6. April 1940:
Verordnung über das Verbot von Nomadentum.


29. April 1940*:
Gesetz, das die Präfekten der Departements ermächtigt, den Roma und Sinti Zwangswohnsitze zuzuweisen.


10. Mai 1940:
Verordnung von George Mandel, die die Internierung der deutschen Staatenlosen vorschreibt.


22. Juni 1940:
Französisch-Deutscher Waffenstillstand.


Juli-August 1940:
Mission Kundt
Erste deutsche Verordnung, die den Status der Juden definiert und ihre Registrierung in der besetzten Zone vorschreibt. Ein Gesetz der Regierung von Vichy ermöglicht die Internierung aller Ausländer, „die für die französische Wirtschaft überzählig sind“, in Gruppierungen ausländischer Arbeiter.

3. Oktober 1940:
Französische Gesetz über den Status der Juden.


4. Oktober 1940*:
Das französische Gesetz ermächtigt die Präfekten der Departements, die Juden in bestimmten Lagern zu internieren. 9000 deutsche und österreichische Bürgerinnen – darunter 50% Jüdinnen – werden mit ihren Kindern von den Franzosen im Lager von Gurs interniert.


20. März 1941:
Eröffnung des Lagers von Drancy in der Nähe von Paris.


21. März 1941:
Gründung des Commissariat Général aux Questions Juives (CGQJ) unter Leitung von Xavier Vallat, der einen „antisemitischen Staat“ fordert.


14. Mai 1941:
Erste Massenverhaftungen von ausländischen Juden. 3700 Männer, die durch einen „grünen Schein“ zur „Überprüfung ihrer persönlichen Lage“ vorgeladen wurden, werden von der Pariser Polizei festgenommen und in Pithiviers und Beaune-la-Rolande im Département Loiret interniert.

2. Juni 1941:
Zweites Gesetz über den Status der Juden.


20-25. August 1941:
Neue Massenverhaftungen von ausländischen Juden in Paris. 4232 Männer werden auf Ersuchen der Deutschen von der französischen Polizei in Drancy interniert.


12. Dezember 1941:
Mit Unterstützung von französischen Polizisten nehmen die Deutschen 743 französische Juden in Paris fest und internieren sie im Lager von Royallieu bei Compiègne.


27. März 1942:
Der erste Transport von „nach dem Osten“ deportierten Juden verlässt Frankreich. 4 000 jüdische Männer, die im Mai und August 1941 festgenommen wurden, werden nach Auschwitz deportiert.


7. April 1942:
Sechste deutsche Verordnung, die es den Juden verbietet, ihren Wohnsitz zwischen 20 und 6 Uhr zu verlassen.


18. April 1942:
Pierre Laval kommt an die Macht zurück und ernennt René Bousquet zum Generalsekretär der Polizei.


16-18. Juli 1942:
Razzia des Vel' d'Hiv': 12 884 Juden werden in Paris festgenommen.

19. Juli 1942:
Die ersten deportierten Franzosen werden in Auschwitz vergast.


August 1942:
Es wird den französischen Behörden erlaubt, die 4135 Kinder von Drancy deportieren zu lassen. Von ihnen sind 2000 unter 6 Jahre alt.

26. August 1942:
Erste große Juden-Razzien in der unbesetzten Zone. 10 000 Juden der freien Zone werden von der Regierung von Vichy der Gestapo ausgeliefert, um nach dem „Osten“ deportiert zu werden.


22-29. Januar 1943:
Razzia in Marseille.


9. Februar 1943:
Razzia in Lyon in den Räumlochkeiten der UGIF (Union Générale des Israélites de France = Verband der Israeliten aus Frankreich) in der rue Ste Catherine.

2. Juli 1943:
Drancy wird unter deutsche Verwaltung gestellt.


September 1943:
Razzia in Nizza und Umgebung.


17. August 1944:
Der letzte Transport fährt von Drancy nach Auschwitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Diese Verordnung geht über das bloße Phänomen einer Kontrolle von Bevölkerungsbewegungen in Kriegszeiten hinaus. Auch wenn sie die Bestimmungen von 1912 nachahmt, zielte sie sehr wohl auf die Beseitigung des Nomadentums in Frankreich ab. Diese Verordnung bleibt noch etwa zehn Monate nach dem Kriegsende in Kraft. Das Internierungslager für Roma und Sinti in Poitiers wurde erst im Dezember 1945aufgelöst und die Internierten des Lagers von Angoulême mussten bis März 1946 warten, bis sie befreit wurden.
Die deutsche Waffenstillstandskommission in Wiesbaden (WAKO) ist für die Einhaltung des Waffenstillstands mit Frankreich vom 22. Juni 1940 zuständig. Sie beschließt, im Juli eine Untersuchungskommission in die südfranzösischen Internierungslager zu senden, um dort die materielle Lage der Internierten zu überprüfen. Sie soll auch diejenigen, die nach Deutschland zurückkehren möchten, befreien und die Anwendung von Artikel 19 des Waffenstillstandsübereinkommens kontrollieren. Das heißt,es soll eine Liste derer aufgestellt werden, deren Auslieferung das Dritte Reich durch die Regierung von Vichy wünscht.

Auszug aus dem Artikel von Christian Eggers, in Zone d'ombres, Alinéa, 1990


*Art.1: Die ausländischen Staatsangehörigen jüdischer Rasse können ab Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes in speziellen Lagern durch Entscheidung des Präfekten des Départements, in dem sie wohnen, interniert werden).
Art.3: Die ausländischen Staatsangehörigen jüdischer Rasse können jederzeit vom Präfekten des Departements, in dem sie wohnen, einen Zwangswohnsitz zugewiesen bekommen.