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Das lager von St Cyprien

 

Das Lager Von St Cyprien

 

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Angesichts des massiven Stroms der spanischen republikanischen Flüchtlinge, die aus Franco-Spanien fliehen, muss Frankreich ein noch nie da gewesenes Migrationproblem bewältigen. Ungefähr 453.000 Spanier werden vier Tage lang zwischen dem 4. und dem 9. Februar 1939 unter Polizeieskorte über die Grenze gehen. Die unvorbereiteten französischen Behörden müssen rasch eine Lösung finden, um diese Flüchtlinge „unterzubringen“. Ein erstes eilig errichtete Lager wird in Argelès eröffnet, aber die Aufnahmekapazität ist zu klein. Zur gleichen Zeit werden die Lager von Barcarès, Rivesaltes, Agde, Bram und St. Cyprien eröffnet.

Am Strand von St. Cyprien stellen die Flüchtlinge Zelte auf, umgeben von Pferden, Ziegen und Kühen, die sie mitgenommen haben. Nur die Verletzten sind in Baracken untergebracht, die ab dem 4. Februar gebaut werden. Die ersten Flüchtlinge (ungefähr 200 republikanische Soldaten) kommen Ende Januar an, sie verlegen Stacheldrähte im Aygual*.
Schon im Jahre 1939 wird das Lager als Konzentrationslager bezeichnet, obwohl der Begriff nicht dieselbe Bedeutung wie 1942 hat.

Das Lager besteht aus dreizehn Blöcken. Sie sind voneinander durch Stacheldraht getrennt. Jeder Block ist 300 mal 500 Meter groß und besteht aus 28 Baracken zu je 75 bis 125m². Jede Baracke fasst etwa 75 Männer. Das gesamte Lager hat also eine theoretische Aufnahmekapazität von 27.300 Personen.

Am 10. Mai 1940 marschiert Deutschland in Belgien ein. Die belgische Polizei führt Massenverhaftungen unter den jüdischen Flüchtlingen aus den Gebieten des Dritten Reichs durch. Im Morgengrauen aus ihren Wohnungen geholt, werden die Flüchtlinge aufgefordert, Lebensmittel für 48 Stunden mitzunehmen. Diejenigen, die auf der Straße festgenommen werden, haben nicht die Gelegenheit, nach Hause zu gehen, um das Notwendigste für die Reise in die südfranzösischen Lager mitzunehmen.
Obwohl sie auf keinen Fall politisch gefährlich sind, werden die Flüchtlinge ungeachtet des Asylrechts aus Belgien deportiert und von der Polizei und der Bevölkerung als verdächtige deutsche Spione behandelt, die zur 5. Kolonne* gehören.
An der französisch-belgischen Grenze übernimmt die französische Gendarmerie die Flüchtlinge. Die Reise von Brüssel oder Antwerpen nach St. Cyprien dauert 18 Tage. In den Transitlagern werden die Gefangenen der wenigen persönlichen Gegenstände beraubt, die sie mit sich nehmen konnten.

Laut Quellen gibt es 5.000 bis 8.000 jüdische Flüchtlinge aus dem Dritten Reich, die aufgrund der Verhaftungen in St. Cyprien interniert werden. Der Rabbiner Kappel, ein französischer Militärgeistlicher, stellt in einem Brief an den Oberrabbiner von Frankreich am 16. September 1940 nach einem Besuch des Lagers eine Zahl von 8.000 Flüchtlingen im Alter von 16 bis 62 Jahren fest. Gewöhnlich ist von 7.500 Flüchtlingen die Rede, die meisten davon Juden aus Belgien.
Die Kundt-Kommission*, die sich Ende Juli 1940 in St. Cyprien aufhält, zählt die Internierten nach Nationalitäten auf. Sie stellt eine Gesamtzahl von 5.065 Personen, mehrheitlich Deutsche (2.675) und Ex-Österreicher (989) fest.

Bei einem Bericht für den Koordinierungsausschuss von Toulouse, der gemeinsam von verschiedenen französischen Wohltätigkeitsorganisationen sowie vom JOINT und von der HICEM erstellt wurde, zählt man 6.000 Männer in St. Cyprien. Das Durchschnittsalter liegt über 40 Jahren, die vorherrschende Altersklasse ist jene zwischen 25 und 48 Jahren. Die Organisationen erwähnen auch 14 Männer unter 17 Jahren, 16 Männer über 65 Jahren und einen Mann mit 83 Jahren.
Die sozialen Schichten sind sehr unterschiedlich: viele Akademiker, Richter, Ärzte, Handwerker und Kaufleute. Nur 500 Internierte können ihren Unterhalt selbst bestreiten, die anderen sind von den offiziellen oder privaten Hilfsorganisationen abhängig. Im Juli 1940 ist St. Cyprien eines der am meisten bevölkerten Lager der Südzone.

 

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Waren Sie in St. Cyprien?


Auch wenn die verschiedenen Quellen eine unterschiedliche Zahl von Internierten im Lager von St. Cyprien angeben, sind sie trotzdem einhellig, was die Lebensbedingungen betrifft.

Ein Memorandum, das am 20. September 1940 von ehemaligen Mitgliedern der Hilfskomitees für die jüdischen Flüchtlingen aus Brüssel und Antwerpen* verfasst wurde, weist auf die schreckliche sanitäre Lage des Lagers hin.

Zuerst wurde die geographische Lage des Lagers von St. Cyprien extrem schlecht gewählt. Der sandige Boden einer Region, in der es starke klimatische Schwankungen gibt, konnte kein geeignetes Gelände für die Errichtung einer Unterbringungszone bilden. Die Baracken, die aus Weichholzbrettern und einem Wellblechdach bestehen, bieten keine Isolierung, weder gegen den Wind noch gegen die häufigen Sandstürme oder die Kälte. Es gibt keinen Fußboden, kein Bett, keine Matratze, nicht einmal einen Strohsack. Die Internierten schlafen auf einer dünnen Strohschicht am Boden. Ohne Fenster, Beleuchtung und Heizung sind diese Notunterkünfte eine Brutstätte für Mikroben und Infektionskrankheiten, die durch Ratten, Flöhe, Läuse und anderes Ungeziefer übertragen werden, das im Lager in Massen zu finden ist.

Es gibt nur eine Zisterne für das ganze Lager und bei einer bakteriologischen Untersuchung vom Sommer 1940 stellte man fest, dass das Wasser verpestet, also unbenutzbar war. Jedoch ist es dieses Wasser, das die Küche für die Mahlzeiten verwendet und mit dem sie die Kessel reinigt, in denen das Essen zubereitet wird. Daraus ergibt sich, dass die schon verrosteten Kessel die Nahrung mit Suhle und Sand verunreinigen, denn Deckel gibt es auch nicht.
Die Mauern, die Tafeln und Regale der Küche sind alle aus Holz gebaut; aus einem feuchten und verfaulten Holz, sodass die Küche auch von Würmern heimgesucht wird. Die Internierten verfügen für die Nahrung nur über ein einziges Gefäß, ein alte Konservendose. Erst ab dem Sommer 1940 können sich die weniger armen Internierten Besteck und Geschirr kaufen.
Die Latrinen sind oft nur Eimer aus Metall ohne Deckel, die zwischen den Baracken stehen; ganz ausnahmsweise gibt es einige Holztoiletten, die jedoch auf keinen Fall hygienischer sind. Von Zeit zu Zeit ist ein wenig Pottaschenchlorid das einzige Desinfektionsmittel.
Epidemien, die auf die schlechte Ernährung und auf eine abscheuliche Hygiene zurückzuführen sind, brechen aus. Sie betreffen ein Fünftel bis ein Viertel der Bewohner. Darminfektionen, Blutverlust und eine beträchtliche Schwächung der Internierten gehören zum Alltag, aber dieses Problem wird als „ungefährlich“ durch die Militärbehörden des Lagers bezeichnet, die nur „einige Todesfälle“ registrieren.

Im Sommer 1940 bricht eine schwere Typhusepidemie aus. Jeden Tag werden Tote gezählt und es gibt Hunderte von Kranken. Allein im Krankenhaus St. Louis in Perpignan werden 40 Tote und 160 Kranke gezählt. Die erste Frage, die die Ärzte an die Ankommenden stellen, ist: - Waren Sie in St. Cyprien?
Man stellt auch Fälle von Malaria, Gelbsucht und Trachom* fest.

St. Cyprien auflösen



Wenngleich sie zugestehen, dass die Schaffung der Lager eine Notwendigkeit war, um die Situation der Flüchtlinge zu bewältigen, legen die Autoren des Memorandums trotzdem und sehr deutlich fest, dass die Internierten von St. Cyprien in andere Lager überstellt werden müssen, und dass es „auf keinen Fall Lager wie St. Cyprien sein dürften, denn dies würde einer systematischen und sicheren Ausrottung ihrer Bewohner entsprechen“.

Alle erwähnten Berichte befürworten, wenn schon nicht die Feilassung, so doch zumindest die Überstellung der Internierten von St. Cyprien in andere Lager, wo die Lebensbedingungen akzeptabler sind. Der Kampf der Hilfsorganisationen für die Emigration der Internierten aus den Lagern Südfrankreichs hat nur einer schwachen Minderheit erlaubt, auf legalem Wege aus dem Land herauszukommen. Die meisten, denen es gelungen ist, auszuwandern, haben oft illegal die Grenze in die Schweiz oder nach Spanien überquert, um nach Portugal zu kommen.

Zu dieser verhängnisvollen sanitären Lage kommt eine tiefe Verzweiflung der internierten Bevölkerung hinzu. Zunächst, weil St. Cyprien ein Lager für Männer ist, und weil die aus Belgien umgesiedelten Frauen in Gurs interniert werden. Daraus ergibt sich, dass die auseinandergerissenen Familien bei einer etwaigen Freilassung nicht immer das Glück haben, ihren Ehepartner lebend wieder zu finden.
Einige aus Gurs freigelassene Frauen begeben sich zum Dorf von St. Cyprien, denn sie haben nichts, wo sie hingehen könnten. Einige lassen sich sogar in den leeren Baracken des Lagers nieder. Das enge Zusammenleben zwischen den Frauen und den zahlreichen Männern, egal ob jüdische Internierte, spanische Flüchtlinge oder Wärter des Lagers, bringt sehr oft gefährliche Situationen mit sich, die für die Behörden moralisch inakzeptabel sind, obwohl nichts dagegen unternommen wird.

Beim Besuch des Rabbiners Kappel im September 1940 teilen ihm die Internierten ihre Leiden mit. Sie leiden darunter, nicht zu wissen, weswegen sie immer noch interniert sind, obwohl bereits Waffenstillstand besteht. Ihre Unwissenheit über ein mögliches Freilassungsdatum erhöht ihre Angst. Im September 1940 verstärkt Vichy die Maßnahmen zur Absonderung der Fremden und trifft die Entscheidung, dass es keine Freilassung mehr geben wird, ausgenommen für eine Minderheit, die Einreisevisa für ein neutrales Land besitzt, unter der Bedingung, dass sie auch die Ausreisevisum erhält.
Die wenigen freigelassenen Flüchtlinge werden auch wieder interniert. So auch Chaim Silberstein, der in Antwerpen festgenommen worden war und in St. Cyprien interniert wurde, von wo er flieht. Er wird von der Polizei in Perpignan am 26. August kontrolliert. Unter seinen Papieren kann er kein Einreisevisum nach Frankreich vorweisen, wird festgenommen und kommt in Untersuchungshaft ins Gefängnis von Perpignan. Er bleibt bis zum Gerichtsurteil am 11. September im Gefängnis.


Urteil:
"Angesichts der Tatsache, dass mehrere andere Beschuldigte wegen eines ähnlichen Deliktes wie jenes, das dem anwesenden Silberstein Chaim angelastet wird, vor Gericht erscheinen, die wie er behauptet haben, kurz nach dem deutschen Einmarsch in Belgien von der belgischen Polizei in Brüssel oder in Antwerpen festgenommen und fast sofort in einem plombierten Waggon nach Frankreich geführt worden zu sein,
und
angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Übereinstimmung der verschiedenen Aussagen sowie der offensichtliche Ehrlichkeit der Aussagenden das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass Silberstein Chaim nicht lügt, was die Art betrifft, wie er nach Frankreich gelangt ist; dass jedoch Zweifel besteht, ob er legal über die Grenze gekommen ist.
Angesichts der Tatsache, dass Silberstein Chaim vorgeworfen werden kann, bei seiner Ankunft im Lager von St. Cyprien und zumindest innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht daran gedacht hat, seine Lage in Frankreich regeln zu lassen, indem er um einen Personalausweis ersucht hätte.
Angesichts der Tatsache, dass er anerkennt, das Lager verlassen zu haben, ohne zuvor die notwendige Genehmigung erhalten zu haben;
Angesichts der Tatsache, dass es angebracht ist, den Tatbestand zurückzustufen, da die Untersuchung und die Verhandlung zu Lasten von Silberstein Chaim nur das Vergehen festgestellt haben, das in Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Mai 1938 vorgesehen und geahndet wird;
Zur Anwendung der Strafe:
Angesichts der Tatsache, dass der dem Angeklagten vorgeworfene Tatbestand weniger schwerwiegend als der freiwillige und illegale Grenzübertritt erscheint, und angesichts der Urkunden, die von Silberstein Chaim vorgelegt wurden, erscheint es, dass er kein gefährliches Individuum ist; es wird schließlich festgestellt, dass die gerichtliche Strafe es die Leitung des Lagers St. Cyprien nicht daran hindert wird, ihrerseits die Flucht von Silberstein Chaim zu bestrafen, wenn sie sie als ahndenswert erachtet.
Dass es daher gemäß Artikel 1 des Dekrets vom 24. Juni 1939 gerecht und angemessen erscheint, Silberstein Chaim zu einer 15-tägigen Haftstrafe und zu einer Geldbuße von 100 Francs zu verurteilen.“



Wir können nicht bestätigen, ob Chaim Silberstein, der bereits mehr als fünfzehn Tage in Untersuchungshaft gewesen war, erneut seine Strafe absitzen musste. Sicher ist, dass er im Oktober 1940 von St. Cyprien nach Gurs überstellt wurde. Dann wurde er im April 1941 im Lager von Les Milles (Departement Bouches du Rhône) interniert, während er auf eine Einwanderungserlaubnis für die USA wartete.

Aus einem Bericht über die Situation im Lager vom 11. September 1940 erfahren wir, dass es zusätzlich zur Unmöglichkeit, aus St. Cyprien herauszukommen, auch unmöglich scheint, eine Verbesserung der Lebensbedingungen im Lager festzustellen.

Am 4. Oktober 1940 wird das Lager von St. Cyprien geschlossen, die Internierten werden nach Gurs überstellt.

In der Rubrik Suchen ist eine Liste von 3.858 Männern, die von St. Cyprien nach Gurs überstellt wurden, zugänglich. Diese Listen wurden am 4. und am 7. Oktober 1940 von Oberstleutnant Leclerc, Leiter des Lagers von St. Cyprien, aufgestellt und richten sich an den Präfekten des Déepartements Pyrénées Orientales in Perpignan.

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*Flurbezeichnung für einen Ort, der als einer der unwirtlichsten von Französisch-Katalonien gilt.



 

 

 

 

 

 



*Während des Zweiten Weltkriegs gehörten die Partisanen sowie die deutschen Geheimagenten, die für die Abwehr im Ausland arbeiteten, zur sogenannten Fünften Kolonne.



 

 


*Kommission, die gemäß einer Klausel des Waffenstillstands von Wiesbaden geschaffen wurde. Ihre Arbeit besteht darin, die französischen Internierungslager zu inspizieren, damit die deutschen Staatsangehörigen, die es wünschen, den deutschen Behörden überstellt werden können. (Siehe: Die Chronologie der Internierung)












 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





*Maurice Margulies, medizinischer Verwalter des Komitees, Brüssel
Dr. Jacob Lieber, Abteilungsleiter des Komiteezentrums, Brüssel
Ingenieur Jacques Léo Feger, Lehrer in der Schule Arepror für die berufliche Umschulung der Flüchtlinge in Brüssel.













 

 

 

 

 

 

 

 

*Das Trachom ist eine infektiöse Augenkrankheit, die Blindheit verursachen kann. Es handelt sich um die Hauptursache der vermeidbaren Blindheit auf der Welt. Diese Krankheit erscheint an überbevölkerten Orten mit eingeschränktem Zugang zu Wasser und mangelnder Gesundheitsversorgung. Das Trachom ist stark ansteckend. Definition der WHO. Das Trachom ist eine infektiöse Augenkrankheit, die nach wiederholter Neuinfektion zu Erblindung führt

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung


  • Departement und Gebiet: Departement Pyrénées Orientales, zwischen der Gemeinde St. Cyprien und der Küste gelegen.
  • Betrieb: Baubeginn im Februar 1939, Eröffnung am 8. Februar 1939, Schließung am 10. Oktober 1940.
  • Größe: 364 Baracken.
  • Aufnahmekapazität: 90.000 Personen am 10. März 1939.
  • Kategorie: Unterbringungszentrum und dann Konzentrationslager.
  • Insassen: jüdische und politische Flüchtlinge aus Belgien, Polen, Österreich, Deutschland und anderen Gebieten des Dritten Reichs.




Quelle:
Memorandum: CDJC, Paris, CCXIX 145
Brief Kappel – Oberrabbiner von Frankreich: CDJC, Paris, CCXIX 146
Bericht für das Koordinationskomitee: CDJC, Paris, CCXIX 148
Bericht vom 11. September 1940: CDJC, Paris, CCXIX 149 et 150
Bibliographie:
Les Barbelés de l'exil, collectif, Presses Universitaires de Grenoble, 1979
La liste de St Cyprien, Marcel Bervoets, Alice ed. Histoire(s), 2006